GG 96

Plutarchi Chaeronei philosophi et historici clariss. Opera moralia, quae in hunc usque diem latine extant, universa... Basel: Michael Isingrin 1541. Fol.

Im Jahr vor der ohne Vorrede und Angabe eines Herausgebers bei Froben und Episcopius erschienenen griechischen Ausgabe der Moralia (GG 97) erscheint ein - bis zu S. 238 - seitengleicher Nachdruck der Ausgabe Cratanders von 1530 (GG 95). Solches Vorgehen erleichterte ungemein die gleichzeitige Ausgabe des Textes an mehrere Setzer, was Satz und Druck beschleunigte. Auf Bl. 238 r° schieben Herausgeber und Drucker zwischen der vorletzten und letzten Übersetzung des Luscinius die neue Übersetzung der Schrift über die Vernunft der Tiere aus der Feder des Simon Grynaeus ein, die im März 1534 bei Bebel erschienen war: Sitne rationis aliqua in bestiis vis, ebenfalls mit ihrer Widmung an Thomas Cranmer. Herausgeber ist der Basler Professor für Organum Aristotelicum, der Arzt und Humanist Hieronymus Gemusaeus (Gschmues, Mülhausen 1505 - Basel 1544). Nach Studien in Basel 1522-1525 und Frankreich und medizinischer Promotion 1533 in Turin hatte er 1534 in Basel die Professur für Physik erhalten, die er "nicht aus den lateinischen Lücken" (oder "Tümpeln"?) gelehrt habe, sondern aus dem griechischen Text des Aristoteles selber, und die Tochter Andreas Cratanders Sibylla geheiratet (Söhne: die Buchdrucker Hieronymus und Polykarp) und 1537 die Professur für Organum bekommen. 

In seiner Widmung vom l. März 1541 an den seit 1527 in Pruntrut residierenden Bischof von Basel Philipp von Gundelsheim (die Stadt hat sich 1529 zum reformierten Glauben bekannt) bekennt Gemusaeus, dass es aus dem ganzen Altertum keinen Autor und kein Werk gebe, das es so wie dieser Thesaurus verdiene, gelesen, im Gedächtnis behalten zu werden, der im Titel das Fach der Ethik (Moralium disciplinam) anzeige, doch überreich an kostbaren Stoffen jeder Art sei. Wie Homer eigne es sich bestens für den Unterricht jeden Alters, für die Schule, für jede Lebensweise. Worauf Gemusaeus die vertretenen Wissensfächer aufzählt, von der Führung der Ehe bis zur Musik und Astronomie: nicht ein Buch: eine wahre Bibliothek. Besonders eigne es sich darum für Männer seines Standes, die wegen ihrer vielseitigen Beschäftigungen vieles kennen müssten, aber nicht Zeit fänden, viele Autoren zu lesen. Dafür eigne sich auch Plinius, doch der habe die Moral nicht behandelt; oder Aristoteles, doch der sei zu schwierig und kompliziert, als dass er einem dann noch Zeit für anderes lasse, besonders in der Ethik. Da er alles auf seine Ursprünge zurückführe, entlasse er den Leser erst, wenn der seine Tatkraft durch sein Alter verloren habe. Sein Studium sei ausgedehnter als für einen Erwachsenen geeignet; man müsse es von Jugend auf betreiben. Zudem werde Ethik üblicherweise sinnvoll durch Beispiele, aus der Geschichte, unterrichtet, weniger geeignet allein durch Lehrsätze und Darstellung allgemeiner Fragen, wie dies bei Aristoteles der Fall sei. Daher widme er diesen Autor, durch gewisse bisher lateinisch erschienene Dinge vermehrt und an manchen Stellen durch Kollation des griechischen Textes verbessert, als einen der hervorragenden Philosophen, er, der selber an der Basler Universität einige Jahre öffentlich Philosophie gelehrt habe, ihm und den Männern an seinem Hofe, wie dem Juristen Lucas Paliurus.

Ex libris Bibliothecae Academiae Basiliensis: K e I 10 Nr. 3

Die Ausgabe scheint sich gut verkauft zu haben, denn schon 1544 brachte Isingrin mit der Widmung von 1541 eine um über ein Dutzend Übersetzungen vermehrte neue Auflage heraus; die Übersetzer der neu hinzugekommenen Schriften sind u.a. Janus Cornarius (5 Schriften), Gybertus Longolius (4), Adrianus Iunius, Eduardus Henrison (B a I 17).

Bibliothekskatalog IDS

Signatur: Ke I 10:3

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Inhaltsverzeichnis mit Angabe der einzelnen Übersetzer

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Vorrede vom Herausgeber Hieronymus Gemusaeus (Gschmues) an Philipp von Gundelsheim, Bischof von Basel, datiert vom 1. März 1541, 1. Seite

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Vorrede vom Herausgeber Hieronymus Gemusaeus (Gschmues) an Philipp von Gundelsheim, Bischof von Basel, datiert vom 1. März 1541, 2. Seite

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