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Divi Gregorii, Episcopi Nysseni, fratris Basilii Magni, Opera quae adipisci licuit omnia, pleraque antehac nunquam visa, de Graeco in Latinam a diversis, sed potiszimum a D. Laurentio Sifano I. U. D. translata... Basel: Nicolaus Episcopius junior Februar 1562. Fol.

Erst 1615-1618 erschien die erste griechische Gesamtausgabe der Schriften des älteren Bruders des bekannteren Basilius des Grossen, in Paris bei Claude Morel; auch die ersten umfangreicheren Sammeldrucke erschienen erst 1593 und 1596. Zuerst als Rhetor tätig, wurde er von seinem Bruder zum Bischof von Nyssa (in Kappadokien) gemacht. Inmitten der Streitigkeiten der Arianer und Athanasianer wurde er für einige Jahre abgesetzt. In seinen theologischen Schriften sucht er, in Fortführung des Werkes des Origenes, wissenschaftlich die christlichen Lehren mit dem Neuplatonismus zu verbinden. Hier liegt, nach Sammeldrucken seit Strassburg 1508, die erste Gesamtausgabe seiner erhaltenen Schriften in lateinischer Übersetzung vor, mit kaiserlichem Privileg gegen Nachdruck und Handel für zehn, königlich französischem von 1561 für neun Jahre. Während drei Schriften in älteren Übersetzungen (von Dionysius Romanus Exiguus, Johannes Cuno und Georgius Trapezuntius) am Schluss des Bandes aufgenommen sind, sind sämtliche übrigen 32 Schriften für unseren Druck neu übersetzt, von dem Braunsfelder Juristen Laurentius Sifanus. Die von ihm erwartete Widmungsvorrede ist nicht rechtzeitig zur Aufnahme in den Druck auf die Frankfurter Fastenmesse von 1562 beim Drucker eingetroffen, so dass dieser am 5. Februar "ex officina nostra" als Ersatz selber eine kurze, immerhin zweiseitige Vorrede an den Leser verfasst hat: Chalcographus Candido Lectori S.

Als er den Druck der Werke Gregors schon abgeschlossen gehabt, aber immer noch die Vorrede des Übersetzers Laurentius Sifanus vergeblich erwartet habe, anderseits die Frankfurter Messe bevorgestanden habe, habe er die wertvollen und nützlichen Schriften nicht wegen des Fehlens der Vorrede länger zurückhalten, aber auch nicht ohne jede Vorrede veröffentlichen wollen. Er hätte es vorgezogen, dies mit der Vorrede des Übersetzers zu tun, da sich dieser wohl gründlicher ausgekannt hätte (wie zum Übersetzen nötig) und das eine oder andere Nützliche bemerkt hätte und erklären würde, was er bei seinen ständig wechselnden Arbeiten kaum könne. Doch da dies nun nicht möglich, das Werk aber vollständig sei, möge es mit dieser Vorrede fürlieb nehmen. Im folgenden weist Episcopius darauf hin, dass die Theologen - wie Gregor - zweierlei zu behandeln hätten: das Wissen um das Göttliche und die Pflicht des Christenmenschen (scientia rerum divinarum und officium Christiani hominis). Das erste sei schwierig zu erlangen, Sache Weniger und für die Menschen grossenteils ohne Seelenschaden entbehrlich, die zweite für jeden für sein Heil unabdingbar. So schon die Vorschrift des Matthäus, dass die Befolgung der Lehre Christi über das Heil entscheide, wie für Cicero die Tugend im Tun bestehe. So seien für ihn die besten Theologen diejenigen, die die göttlichen Geheimnisse mit Bezug auf die Christenpflicht lehrten, denn deren Erfüllung, nicht Kenntnisse verlangte Gott von uns am letzten Tag, und für seine Taten werde man belohnt werden. Zu diesen Theologen gehöre Gregor von Nyssa, was er mit vielen Stellen belegen könne, was der Leser aber besser selber bei der Lektüre erkenne. Er wolle nur einige Fingerzeige geben: so auf den Brief an Harmonius zu Beginn, gewissermassen als Vorrede, in dem Gregor untersuche, was der Christianismus bzw. das Christliche sei, nämlich die Nachahmung des göttlichen Wesens, wie für Petrus die Christen am göttlichen Wesen teilhätten, um so der Verderbnis der Welt zu entgehen. Eine zweite Stelle finde sich in der Schrift über das Gebet, dass der Wille Gottes wie im Himmel auch auf der Erde geschehe (welches Zitat Episcopius durch Majuskeldruck hervorhebt): nämlich dass die Christen mit ihrem Glauben an Christus durch den Arzt Christus von der Sünde Adams geheilt würden. Das zeige, worauf Gregor seine Lehre zurückführe. Daran wolle er erinnern, da gegenwärtig die meisten Menschen sich mit der Bezeichnung Christen zufrieden gäben, aber ihr nicht entsprächen, wie auch manche Bischöfe, die Aufseher sein sollten, doch ihre Herde kaum je bewachten (was ihre Pflicht sei) und gar fern von ihr lebten. Doch er wolle nun nicht seine Pflicht vergessen, indem er sich zu tief in die Theologie verstricke, die der Autor viel besser beherrsche als er. Wenn einer mehr über diesen erfahren wolle, solle er lesen, was Johannes Cono (Cuno) in seiner Vorrede über ihn geschrieben habe, der Übersetzer seiner acht Bücher De Philosophia, die, nach dem frühen Druck, nun mit anderem schon einmal Gedrucktem nochmals mit marginalen Angaben der zitierten Bibelstellen durchgesehen erschienen (Cuno in seinem Widmungsbrief an den Herausgeber des Erstdrucks Beatus Rhenanus, erschienen in Strassburg 1512; der Widmungsbrief hier: S. 471-475). Worauf er nochmals auf das Verdienst des Sifanus hinweist.

Ex libris Bibliothecae Academiae Basiliensis 1563: F K IV 7

Bibliothekskatalog IDS

Signatur: FK IV 7

Illustrationen

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Titelseite

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Privileg gegen Nachdruck und Handel für neun Jahre vom König von Frankreich, datiert vom 14. Juni 1561

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Vorrede des Druckers Eusebius Episcopius junior an den Leser, datiert vom 5. Februar 1562, 1. Seite

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Vorrede, 2. Seite

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Anfang des Briefes an Harmonius

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Kolophon

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Druckermarke von Episcopius