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Legatio Imp. Caesaris Manuelis Comneni Aug. ad Armenios, sive Theoriani cum Catholico disputatio, qua imago pij de religione colloquij repraesentatur. Adiunximus Leonis Magni Graecolatinam epistolam, rectae fidei columnam, Io. Damasceni contra Manichaeos dialogum, Leontii Byzantini sectarum historiam, Const. Harmenopuli de ijsdem. Fidei confessiones Harmenopuli, Augustini, Hilarij. Omnia nunc primum depromta ex Io. Sambuci V. C. bibliotheca, de Graecis Latina faciente Leunclavio... Basel: Peter Perna 1578. 8°.

1578 erscheint eine weitere Ausgabe bisher ungedruckter Schriften byzantinischer Autoren von Leunclavius, diesmal ein Sammeldruck von Schriften verschiedener Autoren und weniger historischen als theologischen Inhalts, schliesslich auch nicht bei Eusebius Episcopius, sondern bei Peter Perna. Zudem ist diese Ausgabe zweisprachig: die griechischen Originale mit den Übersetzungen des Leunclavius. Hauptwerk des Druckes ist der Bericht des Theorianos, von Kaiser Manuel I. 1169 als maïstōr kai philosophos bezeichnet, von seiner Gesandtschaft im Auftrag des Kaisers, bzw. von seinen Verhandlungen mit dem Katholikon der Armenier unter Patriarch Nerses IV. Hier wie bei seinen (nicht erhaltenen) Verhandlungen mit den Jakobiten hatte der als gemässigt geltende Dogmatiker und Polemiker sich um die Union dieser beiden Kirchen mit Konstantinopel zu bemühen. Die andern antihäretischen Schriften hat Leunclavius aus Gründen der aktuellen Kirchenkämpfe beigegeben, wie er in seiner Widmung an den Schulvorsteher des Kollegiums von Mainfeld und Schatzmeister des Erzbischofs von Trier Jacob von Eltz, Johann von Stainebach, von Wien, 11. August 1578 ausführt. Seine Sammlung hat er, wie die Widmung zeigt, gegen die Antitrinitarier zusammengestellt.

Wie er schon bisher zwischen seine juristischen und historischen Studien immer etwas Theologie gemischt habe (z. B. die Ausgabe des Gregor von Nyssa), so schweife er auch jetzt, bevor er sich nach der Herausgabe einer Auswahl der Basiliken und der Geschichte des Zosimus mit der Epitome des Kirchenrechts der Ostkirche von Konstantin Harmenopulos, mit dem Prokonsul Michael, den Erlassen der Kaiser, Patriarchen und Synoden, den kirchlichen und weltlichen Rechtsauskünften, von denen er eine grosse Anzahl ungedruckter erhalten habe, und schliesslich mit den Paratitla befasse, zu diesen feinen theologischen Disputationen des Theorianus, Damascenus und Leontius ab, die ihm die Bibliothek des Sambucus zur Verfügung gestellt habe. Er glaube, dass deren griechischer und lateinischer Druck den Lesern willkommen sei, da darin gewichtige Streitfragen, die sich auch im jetzigen Jahrhundert wiederholt hätten, klar und kenntnisreich behandelt seien. Wenn man ihm vorwerfe, es sei unnütz, solche alten Theologenschriften, die Geschichten und Widerlegungen von Sekten enthielten, zu veröffentlichen, da von den Zeitgenossen tagtäglich dicke Bände ähnlichen Inhalts aus produktivem Geist heraus publiziert würden, werde er entgegnen, dass in der gegenwärtigen verhängnisvollen schrankenlosen Freiheit, mit einem alten Wort, zwar viele gute Arzneien entstünden, und gemischte, aber noch mehr schlechte. Und dass er aus gewichtigen Gründen schon lange beschlossen habe, gemäss der heiligen Schrift das fromme Altertum zu verehren und aus seinen Schriften, die der heute herrschenden Bitterkeit fernstünden, die Wahrheit zu erforschen. Zudem meine er einen gewissen Kreislauf im Bereich der wahrhaftigen Theologie wie in der weltlichen Politik bemerkt zu haben, und wenn der bedeutende Historiker Thukydides es sinnvoll finde, diesen zu betrachten und deshalb die Geschichtsschreibung nützlich nenne, da in der menschlichen Geschichte nichts geschehe, was nicht Früherem ähnlich sei, wieviel eher müsse man das in den Dingen tun, die das Verständnis der richtigen Frömmigkeit und des Seelenheils beträfen? Es gebe nämlich gewisse Rückkehren dieser Sekten, die, einst eingeschlummert, in unserer Zeit gewissermassen wiedererwachten. Zu deren Erkennung und Unterdrückung würden unsere einst von gelehrten und frommen Männern verfassten Sektengeschichten und -widerlegungen nützlich sein. Er wolle kurz jene frühen Jahrhunderte und Sekten mit der Gegenwart und deren Sekten vergleichen, damit klar werde, dass jene Ungeheuer wieder von der Unterwelt aufgescheucht worden seien, und die Frommen sich aufmerksamer in acht nähmen. Die Botschaft des Theorianus ziele vor allem darauf, die Richtigkeit der Lehre von den zwei untrennbar vereinigten Wesen in Christus zu festigen, die Eutychianer und Monophysiten zu widerlegen, die Geltung des Konzils von Chalcedon (451) zu stärken. Das selbe täten der Römer Bischof Leo und in seinen meisten Reden Leontius (Leo I., der Grosse, Papst 440-461, erfolgreicher Staatsmann bei dem Streit mit der Ostkirche und den Einfällen Attilas und Geiserichs; Leontios von Byzanz lebte in der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts, zuerst wohl im Sabaskloster in Palästina, dann in Konstantinopel, wo er sich an den Diskussionen der Orthodoxen und Monophysiten beteiligte; sein Hauptwerk bilden drei Bücher gegen die Nestorianer und Eutychianer, während die hier edierte und übersetzte Schrift gegen die Sekten heute eher dem Sinaimönch Theodoros von Rhaithu, später Bischof von Pharan, gestorben vor 625, zugeschrieben wird). Und Lehren wie die des Eutyches würden jetzt von Leuten, die sich ein Apostelamt anmassten, überall vertreten. Es gebe heute überall Anhänger der Sabellianer, Paulianer und Arianer, vor allem in Sarmatien und Jazygien (Polen und Siebenbürgen), die öffentlich gottlose Schriften verbreiteten. Sabellius habe die Dreiheit der Dreifaltigkeit einen blossen Begriff genannt (er hat auch von drei prosōpa gesprochen). Was anderes habe jenes Ungeheuer von Mensch wollen, einst ihnen beiden bekannt, als er bei Stainebach gelebt habe, das nach Byzanz zu den Barbaren geflohen sei und eine abscheuliche Schrift zurückgelassen habe, in der er sie einen dreinamigen Götzen genannt habe und anderes Unaussprechliches (es muss sich um den Heidelberger Prediger Adam Neuser handeln, der mit seinem Kollegen Johannes Sylvanus zusammen wegen anti-trinitarischer Äusserungen 1571 eingekerkert wurde, anders als jener, der Ende 1572 enthauptet wurde, aber nach Siebenbürgen und anschliessend nach Konstantinopel fliehen konnte und dort zum Islam über- und in die Leibwache des Sultans eintrat; von Sylvanus ist eine gedruckte Entgegnung auf die Abendmahlslehre Johannes Marbachs von 1565 bekannt sowie eine ungedruckte Verteidigung der Lehre Servets, von Neuser nur eine Schrift von 1671 über Kapitel 6 des Römerbriefs, die aber erst 1583 in Ingolstadt gedruckt worden sein soll. Es könnte sich um die Schrift 'Von der Anruffung des einigen Gottes: Christi Lehr nie dahin gestanden, dass Er selbst ein Gott sey, wie die Christen fälschlich rühmen, sondern dass nur ein einiger Gott sey und der keinen Sohn habe, der mit Ihme gleiches Wesens sey, handeln, die er in seiner Bittschrift an den Sultan so erwähnt und ihr beigelegt hat, ob handschriftlich - wie sie natürlich damals immer noch umgehen konnte - oder gedruckt, ist unbekannt: freundliche Auskunft von UB Heidelberg: Ludwig, nach L. Chr. Miegs Monumenta pietatis von 1701). Es sei einst behauptet worden, das Wort Gottes bestehe aus der selben Substanz wie der Leib, den es angenommen habe. Würde nicht das selbe heute verkündet, nämlich dass das Fleisch und der Leib vom Himmel gekommen und nicht aus der Jungfrau angenommen sei? Lehren von Dämonen und angeborener Sünde, wie sie Harmenopulos aus Marseille berichte, höre man auch jetzt. Die von Damascenus (Johannes Damascenus) bekämpfte manichäische Lehre habe vor wenigen Jahren ein übler Dalmatiner wieder erweckt (wohl Flacius Illyricus). Er kämpfe keineswegs gegen Larven. Dem von Harmenopulos berichteten enthusiastischen Treiben entspreche vollkommen das der Anabaptisten. Montanus solle sich ein neues Jerusalem errichtet haben - hätten nicht Fanatiker das heute Münster benannte Mimingerode in Neu-Jerusalem umbenannt, nicht weit von den Ketzereien der Bogomilen? Wegen dieser Ähnlichkeiten habe er die Disputationen des Theorianus und der andern auch griechisch herausgeben wollen, da dies dienlich sei und von vielen gewünscht werde. Die Zweisprachigkeit habe er auch wegen der scharfen Disputationen des Damascenus und des Leontius gewählt, damit bei einem Missgriff des Übersetzers der Leser ohne Schwierigkeiten auf die Quelle zurückgreifen könne. In der Folge stellt Leunclavius den Inhalt und die Absichten der verschiedenen Schriften bzw. Autoren vor. Leontius und Harmenopulos habe er beigefügt, weil sie nach Augustin, Epiphanius und Theodoret über die Sekten geschrieben und deren gewichtigste Fehler widerlegt hätten (Konstantinos Harmenopulos oder Armenopulos aus Thessalonike ist von 1345/46 an in Konstantinopel belegt als Nomophylax, d.h. Gesetzeswächter, später auch als Oberster Richter; sein Hauptwerk ist die Hexabiblos, ein Rechtskompendium auf Grund der Basiliken und der späteren Novellengesetzgebung, die letzte Zusammenfassung des profanen Rechts, teilweise unter Einbezug des kanonischen, in Byzanz; neben seinem Ketzerverzeichnis sind weitere kirchenrechtliche Schriften erhalten). Schliesslich habe er noch ein kurzes Bekenntnis Augustins zur Dreifaltigkeit und ein anderes des Hilarius (4. Jh., aus Poitiers, der bedeutendste Gegner des Arianismus und erste Dogmatiker im Westen; sein Hauptwerk: De trinitate), das sich in dessen Schriften nicht finde, so wie er sie griechisch überliefert gefunden habe, angehängt, einerseits um zu zeugen, dass diese Schrift Augustins, aus der das stamme (De trinitate, sein grösstes dogmatisches Werk), von den Griechen für echt gehalten worden sei, entgegen der Meinung eines gewissen Mannes, anderseits um mit dem Fragment des Hilarius die Äusserung des selben Mannes, die nicht zu halten sei, in der Vorrede zu seiner Ausgabe zu widerlegen, dass man es heute wage, den heiligen Geist, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgehe, den wahren Gott zu nennen, was die Alten eine Zeitlang nicht gewagt zu haben schienen (freies Zitat der Worte des Erasmus gegen alte intolerante Worttheologie in der Widmung zu seiner Hilariusausgabe bei Johann Froben von 1522: Bl.aa6 v°). Unser Hilarius, fährt Leunclavius fort, habe das deutlich und beredt gesagt (in der Hilariusausgabe des Johann Jacob Grynaeus von 1570 bei Eusebius Episcopius und den Erben seines Bruders Nicolaus lesen wir, wohl von Grynaeus, den Hinweis, dass ihm eine Schrift mit dem Titel "Hilarij de patris & filij unitate" zugegangen sei; sie sei aber kein neues Werk des Hilarius, sondern eine Kompilation aus dem 2. und vor allem 9. Buch von dessen De trinitate mit beliebigen Auslassungen und Beifügungen, woraus deutlich werde, dass der unbekannte Autor den Leser habe täuschen wollen; er habe sie darum weggelassen). Dies seien die Absichten, schliesst Leunclavius seine Widmung, die er mit dieser Sammlung befolgt habe. Er wisse aus ihrer Freundschaft, wie sehr ihn die Überreste aus dem frommen Altertum interessierten, und würde gern sein Urteil erfahren.

Aus Besitz des Bonaventura a Bodeck: F A VII 11 Nr. 1

Nachtrag:

Im selben Jahr wie die Legatio des Manuel Comnenus hat Leunclavius als Gegenpublikation gegen Machiavellis Principe bei Perna auch die Praecepta educationis regiae ad Ioannem filium und weitere inhaltsverwandte Schriften des Kaisers Manuel II. Palaeologus (1350-1425) nach einer Handschrift des Sambucus mit eigenen Übersetzungen zum erstenmal herausgegeben und diesen, als auch selbständig käuflich, fürstliche Lehrschriften des Herzogs, Humanisten und Feldherrn Belisarius Aquaviva sowie, ebenfalls als Erstdruck, das Poematium De principum institutione des auch bei Giovio (Nr. 276) vertretenen Michael Marullus Tarchaniota (Konstantinopel um 1450 - Cecina 1500) nach einer Abschrift (oder Übersetzung?) des Zenobius Acciaiuolus beigefügt (N a IV 37 Nr. 1 und D C VI 14).

Bibliothekskatalog IDS

Signatur: FA VII 11:1

Illustrationen

Buchseite

Titelseite mit Besitzervermerk des Bonaventura von Bodeck

Buchseite

Vorrede des Herausgebers Johannes Leunclavius an Johann Von Stainebach, datiert von Wien, den 11. August 1578, 1. und 2. Seite (von 14)

Buchseite

Anfang des Berichts des Theorianus von seinen Verhandlungen mit dem Katholikon der Armenier unter Patriarch Nerses IV