GG 240

Mosis Institutio Reipublicae Graecolatina, ex Iosepho in gratiam puerorum decerpta, ad discendam non solum Graecam, verum etiam Latinam linguam, una cum pietate ac religione. Per Sebastianum Castalionem. Basel [Johannes Oporin l546]. 8°.

Des Moses Staatslehre, mit dem griechischen Titel nach Platos politeia, erscheint hier griechisch und lateinisch, ein Auszug aus der Jüdischen Geschichte des Josephus Flavius für die Knaben, zur Erlernung des Griechischen und Lateinischen im Verein mit Frömmigkeit und Religion. Der als Vorkämpfer für Toleranz wie als Philologe und reformierter Theologe gleich bedeutende Sébastien Castellio/Châtillon (1515-1563), nach Differenzen mit Jean Calvin aus Genf nach Basel übergesiedelt und hier an der Universität 1545/46 immatrikuliert, verdient neben seiner Arbeit an einer lateinischen und einer französischen Bibelübersetzung sein Brot in Basel zunächst als Korrektor in der Offizin Johannes Oporins und wird 1553 - im Jahre, da in Genf Michael Servet unter seinem Protest als Ketzer verbrannt wird - Professor für griechische Sprache. 1546 erscheint bei Oporin sein Moses Latinus ex Hebraeo factus, eine lateinische Übersetzung des hebräischen Pentateuchs (1545 war bei Herwagen das Alte Testament griechisch erschienen [GG 382]). Da ist er sich nicht zu gut, auch ein Schulbüchlein ähnlichen Inhalts herauszugeben, mit Widmung (die allein unsern Druck zusammen mit dem Besitzereintrag von 1547 datiert) vom 4. Januar 1546 an den wohl noch recht jungen Sohn Georges (er hat sich erst 1555/56 in Basel immatrikuliert) des Piemonteser Arztes Barthélémy Argentier (*um 1510), dem er im Juli 1546 den Moses Latinus gewidmet hat: In kindgemässer einfacher Sprache ermuntert er den kleinen Georgiolus (er dürfte allerhöchstens zehnjährig sein), da das Leben kurz sei, das Beste zu lernen: die Lehren Gottes zu hören und zu befolgen. Und da sein Vater seine Bildung in Religion und Frömmigkeit, dazu in Griechisch und Latein wolle, schicke er ihm dieses Büchlein. Da Gott ihm die Intelligenz gegeben habe und sein Vater ihm alles zu seinen Studien biete, möge er Gott und dem Vater genügetun. Dieser Widmung folgt, in kleinerer Type für die erwachsenen Interessenten, zum Beispiel Eltern und Lehrer - der Druck war ja nicht allein für Georgiolus Argentier bestimmt - eine längere Vorrede an die Leser: Im Griechischunterricht werde den Knaben Lukian, im Lateinunterricht Terenz vorgelesen und erklärt: nichts als Jupiters Ehebrüche, nichts als ehrlose junge Liebhaber und nichtsnutze Huren. Das Beste, um die Jugend zu jeder Ehrlosigkeit zu erziehen. Und was könnten die Kirchenfeinde (religionis hostes) den Gymnasien Gewichtigeres vorwerfen, als dass sie voll seien von profanen Büchern. Das machten die Juden - in den übrigen Dingen blind - besser, indem sie die Kinder von klein an in den heiligen Schriften unterrichteten. Und was man von klein auf lerne, bleibe haften. Daher solle man gleich zu Beginn in den heiligen Schriften unterrichten. Darum habe er die Staatslehre des Moses, wie Josephus sie darstelle, ausgewählt (Josephus Flavius: die erste griechische Gesamtausgabe seiner Werke war gerade 1544 in Basel bei Froben erschienen [GG 238]). Und da dieses Büchlein für die Jungen gemacht sei, habe er die Sprache vereinfacht, in beiden Sprachen (d.h. auch in seiner lateinischen Übersetzung) eine natürliche Wortfolge gewählt, wie sie im Französischen (seiner Muttersprache) und Italienischen herrsche. Man dürfe die Kinder nicht eher elegant reden lehren wollen, als überhaupt reden.

Aus Besitz des jungen Basilius Amerbach von 1547: er war damals vierzehnjährig und hat sich Ende 1548 oder Anfang 1549 an der Basler Universität immatrikuliert: FNP VII 53 Nr.1

Bibliothekskatalog IDS

Signatur: FNP VII 53:1

Illustrationen

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Titelseite mit dem Besitzervermerk "Sum Basilij Amerbachij, Basileiensis. Anno 1547.".

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2ar: Widmung des Sébastien Castellio/Châtillon an Georges Argentier, Basel, 4. Januar 1546, 1. Seite.

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2av/3ar: Widmung des Sébastien Castellio/Châtillon, 2. Seite, gegenüber Vorrede desselben an den Leser, 1. Seite.

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3av/4ar: Vorrede des Sébastien Castellio/Châtillon, 2. und 3. Seite.

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4av/5ar: Beginn von Moses' Staatslehre (Auszug aus Josephus' Antiquitates Iudaicae), griechisch-lateinisch.