Copyright

Nach schweizerischem Urheberrecht sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Werke, die vor 1900 entstanden sind, dürften daher aller Wahrscheinlichkeit nach gemeinfrei sein.

Gemeinfreie Werke sind in der Public Domain, d.h. Reproduktionen dieser Werke aus dem Bestand der UB Basel sind frei verwendbar.

Urheberrechtlich geschützte Werke können nicht beliebig reproduziert bzw. die Reproduktionen nicht beliebig verwendet werden. Bitte beachten Sie folgende Regeln:

  • Auf Ihren eigenen Vervielfältigungsgeräten dürfen Sie zum Eigengebrauch ein Werk vollständig kopieren, auf Scan- oder Kopiergeräten der UB Basel dagegen nur Auszüge.
  • Wir als UB Basel dürfen für Sie grundsätzlich keine ganzen Werke kopieren, sondern nur Auszüge. Zeitungs- und Zeitschriftenartikel können wir hingegen vollständig kopieren.
  • Für den Unterricht (z.B. digitaler Semesterapparat) oder für interne Zwecke (z.B. Intranet) dürfen Sie nur Teilkopien zur Verfügung stellen. Zeitungs- und Zeitschriftenartikel können Sie hingegen vollständig weitergeben.
  • Reproduktionen dürfen Sie nur mit Erlaubnis der Inhaber der Urheberrechte veröffentlichen.

Veröffentlichen Sie Reproduktionen von Werken aus dem historischen Bestand der UB Basel, so bitten wir Sie

  • die Quelle korrekt zu zitieren: "UB Basel, Signatur", siehe Zitierempfehlung
  • uns ein Belegexemplar zukommen zu lassen.

Adresse:
Öffentliche Bibliothek der Universität Basel
Bereich Historische Sammlungen
Schönbeinstrasse 18-20
CH-4056 Basel
Mail: hss-ub@clutterunibas.ch

Bitte zitieren Sie grundsätzlich folgendermassen:

  • Universitätsbibliothek Basel, Signatur
     
    oder
     
  • UB Basel, Signatur

Bitte zitieren Sie nicht nach Plattformen, auf denen Digitalisate unserer Bestände zur Verfügung stehen, sondern nach dem Standort des Originals in der UB Basel.

Warum mit Signatur zitieren?

  • Der Zitatnachweis mit Signatur ermöglicht es den Leserinnen und Lesern Ihrer Publikation, die Ihrer Forschungsarbeit zugrunde gelegten Quellen eindeutig zu identifizieren. Ihre Forschungsergebnisse sind damit nachvollziehbar und nachprüfbar.

Signaturvorspann weglassen: 

  • Der Signaturvorspann "UBH" ist nicht Teil der Signatur, sondern ist ein katalogtechnisches Mittel, um die verschiedenen, dem Katalog angeschlossenen Verbundbibliotheken zu unterscheiden.
  • Bei Handschriften ist es nicht nötig, der Signatur die Abkürzung "Mscr" voranzustellen. Lediglich bei den Namenssignaturen Falk, Frey-Gryn, KiAr sowie VB ist das nachgestellte "Mscr" Teil der Signatur, um die Handschriften von den Druckschriften der gleichen Signatur zu unterscheiden.

Archivbestände:

  • Bitte nennen Sie bei Unterlagen aus Archivbeständen den Titel des Archivs sowie die verwendete Quelle mit der vollständigen Signatur der Quelle.
  • Belege in Fussnoten enthalten in der Regel eine exakte Bezeichnung und die detaillierte Signatur. Im Quellenverzeichnis genügt dagegen die Nennung des gesamten Dossiers oder die Nennung des Privatarchivs als Ganzes, einschliesslich Signatur.

Beispiele

Drucke

  • Sixtus IV.: De sanguine Christi. Rom, Johannes Philippus de Lignamine, nach 10. Aug. 1471 (UB Basel, Inc 432)
  • Ägidius Tschudi: Nova Rhaetiae atque totius Helvetiae descriptio. Basel, Michael Isengrin, 1560 (UB Basel, Kartenslg AA 125)

Handschriften

  • UB Basel, J I 5: Felix Platter, Supellex medica, Basel, um 1595
  • UB Basel, K I 3: Emanuel Büchel, Abbildungen merkwürdiger Petrefacten, Basel, vor 1768

Archivbestände

  • UB Basel, NL 53 (Nachlass Franz Overbeck), B I 248, Nr. 226: Friedrich Nietzsche an Franz Overbeck, Turin, wohl 5./6. Januar 1889
  • UB Basel, Archiv Bernoulli, III a 2, Johann I (1667-1748), Nr. 1: Johann Bernoulli, Kurz entworfener Lebens-Lauff (1711/1735)

 

Zitierempfehlungen Wirtschaftsarchive

Wir empfehlen die Zitierrichtlinien des Schweizerischen Wirtschaftsarchivs.